Die Rolle und Wahl der Elternvertretung
Die Elternvertretung ist das harmonische Bindeglied, das Elternschaft, Kindergartenteam und Träger zusammenbringt. Mit ihrer beratenden und unterstützenden Funktion fördert sie den Austausch aller Beteiligten und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern. Ihr Recht auf Mitwirkung in der Kita ist gesetzlich festgelegt und wird bei uns aktiv gelebt. Jedes Jahr zu Beginn des Kindergartenjahres wählen Sie in den Elternversammlungen Ihre Vertretung. Die Aufgaben und Rechte der Elternvertretung sind im ThürKigaG §12 – Eltern-und Kindermitwirkung klar definiert.
Vertretung und Interessenwahrung
Der Elternbeirat vertritt Ihre Interessen für das laufende Kindergartenjahr gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Wir freuen uns, wenn sich zwei Elternvertreter pro Stammgruppe finden, aus deren Mitte dann ein Vorsitzender und ein Vertreter gewählt werden. Die Elternvertreter der einzelnen Gruppen wählen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese beiden Personen vertreten die Interessen des Elternbeirates gegenüber dem Träger, der Leitung und dem pädagogischen Personal.
Gemeinsame Sitzungen und Ihre Interessen im Fokus
Mindestens einmal jährlich trifft sich die Elternvertretung mit der Leitung der Kindertagesstätte. In diesen Sitzungen werden wichtige Themen wie die pädagogischen Grundsätze der Kita, die Personalsituation und die materielle Ausstattung besprochen. Der Elternbeirat vertritt Ihre Interessen gegenüber den Trägern, der Kommune und dem Jugendamt. Dabei wird der Elternvertretung ein Informations-, Beratungs- und Anhörungsrecht eingeräumt. Pädagogische Entscheidungen stehen ihm jedoch nicht zu.
Engagement und Mitsprache
Eine wichtige Aufgabe des Elternbeirats ist es, die Elternschaft zum Engagement für unsere Einrichtung zu animieren. Dies gilt insbesondere für die Organisation von Festen und Feierlichkeiten, die Beschaffung von Material und das Sammeln von Spenden. Dabei ist die gute Zusammenarbeit der Elternvertretung mit dem Förderverein erstrebenswert. Bei Veränderungen der Konzeption der Einrichtung oder bei möglichen Mehrkosten für die Eltern hat die Elternvertretung ein Mitspracherecht.
Kommunikation, Transparenz und gemeinsame Gestaltung
Bei Problemen zwischen Kita-Personal und einzelnen Eltern können Sie sich an die Elternvertreter wenden. Umgekehrt können auch die pädagogischen Fachkräfte oder die Kita-Leitung das Gespräch zur Elternvertretung suchen. Eltern vertrauen uns das Wohl ihrer Kinder an – ein Schritt, der ein hohes Maß an Empathie voraussetzt. Transparenz ist dabei ein wichtiger Faktor. Wir möchten, dass Sie Einblicke in unsere pädagogische Arbeit erhalten. Zu den Maßnahmen, die wir diesbezüglich ergreifen, gehören: Einbeziehung der Elternvertreter in die Planung des Kita-Jahres, gemeinsame Gestaltung von Aktivitäten und Festen, Austauschmöglichkeiten für die Eltern innerhalb der Einrichtung, Sammeln und Umsetzen von Ideen, gemeinsame Auswertungen und Analysen von Elternbefragungen zur Qualitätssicherung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und einen regen Austausch mit Ihnen!