Unser Träger – die evangelische Kirchengemeinde Oberdorla

Der Träger der Evangelischen Kindertagesstätte „Kinder- Schlösschen“ ist die evangelische Kirchengemeinde Oberdorla, vertreten durch den Gemeindekirchenrat.

Die Rechtsgrundlage

In der Evangelischen Kirche sind die Rechtsvorschriften durch die jeweilige Landeskirche geregelt: EKM – Evangelische Kirche Mitteldeutschland. Die Grundlage dafür ist das kirchliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Verfassung). Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz (Art. 140) übernommen. In der KAVO Ost wird die Grundordnung des kirchlichen Dienstes für jeden Mitarbeiter verbindlich geregelt.

Unsere Aufgaben

Als Mitglieder des Kindergartenausschusses des Gemeindekirchenrates sind wir die unmittelbaren Ansprechpartner und Dienstvorgesetzten des Dienstpersonals. Unsere Aufgaben bestehen vorwiegend in:

  • der Begleitung des Kindergartenteams
  • der Personalplanung in Zusammenarbeit mit der Leitung und der Mitarbeitervertretung
  • der Dienstaufsicht
  • der Erstellung Arbeitsfeld- und Stellenbeschreibungen der Kindergartenleitung
  • der Unterstützung der Leitung bei der Erstellung von Arbeitsfeld- und Stellenbeschreibungen des pädagogischen und technischen Personals
  • der Sicherung und Wahrung des ordnungsgemäßen Betriebes und der Finanzplanung
  • der Bereitschaft der gemeinsamen Verantwortung
  • der Repräsentation des Trägers bei öffentlichen Veranstaltungen der Kindertagesstätte
  • der gemeinsamen Vorbereitung und Durchführung von Festen, Gottesdiensten und Aktivitäten innerhalb der Kirchengemeinde
  • der regelmäßigen Teilnahme an Teamberatungen
  • der Mitarbeit bei der Erarbeitung pädagogischer Konzepte und Richtlinien für unsere Kindertagesstätte
  • der Vereinbarung regelmäßiger Reflexionstermine mit der Leitung und dem Team
  • der gegenseitigen Loyalität und Verständnis sowie eine offene Kommunikation
  • der Beratung bei fachlichen und rechtlichen Fragen
  • der Genehmigung, Befürwortung und Anordnung zur Fortbildung des Personals
  • der positiven Einstellung und Finanzierung im möglichen Rahmen von Weiterbildungen der Erzieherinnen
  • der Teilnahme an Elternvertretersitzungen