Kinder haben Rechte

Ein grundlegendes Anliegen unserer Arbeit sind der Schutz der Kinder und die Wahrung ihrer Rechte. Diesem Anliegen sehen wir uns verpflichtet. Diese Verpflichtung begründet sich aus unserem christlichen Menschenbild und den gesetzlichen Regelungen.

„Mit der Geburt beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen. Das heißt: Kinder haben ab diesem Zeitpunkt alle Rechte, die auch Erwachsenen zustehen. Sie sind Inhaber_innen und gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft.“ (Thüringer Bildungsplan/ 1.5 Kinder -und Jugendrechte)

Alle Kinder haben die gleichen Rechte – egal welcher Herkunft, sozialem Hintergrund und Entwicklungsstand. Das Wohl und die Würde des Kindes sind bei allem vorrangig zu berücksichtigen – jedem Kind soll es gut gehen. Kinder haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Kinder haben das Recht zu lernen.

Das Kindeswohl umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen, als auch seine gesunde Entwicklung. Als pädagogische Fachkräfte sind wir dem Wohl jedes einzelnen Kindes verpflichtet.