Aufnahmeprozess und Betreuungsvertrag

Die Aufnahme in die Kindertagesstätte ist ab dem ersten Geburtstag des Kindes möglich und erfolgt in der Regel zum ersten eines Monats, wobei der Aufnahmetag sich an der Stichtagsregelung der Gemeinde Vogtei orientiert. Die Betreuung basiert auf der Bereitstellung des Betreuungsplatzes durch die Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Vogtei, das Träges der Kita – Kirchengemeinde Oberdorla sowie der Kindertagesstätte und wird durch einen Betreuungsvertrag zwischen der Kindertagesstätte und den Sorgeberechtigten geregelt.

Kosten und Eingewöhnungsphase

Für die Betreuung wird ein monatlicher Elternbeitrag von 175,- € erhoben, wobei ein Geschwisterrabatt von 15,- € gewährt wird. Die Eingewöhnungszeit wird individuell mit der Leitung der Kindertagesstätte vereinbart und umfasst in der Regel zehn kostenfreie Betreuungstage vor dem Aufnahmetag.

Gesundheitsnachweise und Impfungen

Vor der Aufnahme müssen die Sorgeberechtigten durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Unbedenklichkeit der Aufnahme nachweisen und einen Nachweis über eine Impfberatung erbringen. Es wird empfohlen, dass die Kinder gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft sind. Ab dem 1. März 2020 besteht eine Impfpflicht zur Masernschutzimpfung. Sollte ein Kind keinen ausreichenden Impfschutz haben, kann die Einrichtung das Kind bei auftretenden Infektionskrankheiten vom Besuch der Einrichtung ausschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Elternbeitrages.